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 Deutsch lernen in Wien

GENERAL TERMS AND CONDITIONS
Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH,
SPIDI

Tuchlauben 14 Top 9, 1010 Wien
Stand: Jänner 2018

1. Angebote

Angebote der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH sind, mangels ausdrücklicher Bindung, freibleibend.

 

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass

(1) der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungs- bzw. Trainingsauftrages von Bedeutung sind.

(2) die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungs- und Trainingsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

 

3. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit von Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH nicht zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Abwerbung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Auftragnehmern der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH oder der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

4. Schutz des geistigen Eigentums

(1) Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den von der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

(2) Unterlagen/Dokumente dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich nur für die vom Vertrag umfassten Zwecke verwendet werden.

Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe von Unterlagen/Dokumenten der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH jeglicher Art an Dritte deren schriftliche Zustimmung.

 

5. Mängelbeseitigung und Gewährleistung

(1) Mängel an den von der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH erbrachten Leistungen müssen unverzüglich, längstens innerhalb von vierzehn Tagen nach der jeweiligen Erbringung der Leistung schriftlich erhoben werden. Wenn Teile des Auftrages erbracht werden, so beginnt die Frist zur Mängelrüge ab Ablieferung des Teiles zu laufen.

Ohne fristgerechte Mängelrüge gilt die Leistung als angenommen und genehmigt.

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Behebung von Mängeln, sofern diese von der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH.

(3) Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

 

6. Stornierung und Verschiebung

(1) Bei Fremdsprachentrainings für unternehmerische Auftraggeber (Gruppen, Einzeltrainings und Coachings) ist eine Stornierung bis eine Woche vor Trainingsbeginn kostenfrei, danach werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierung nach der ersten Trainingseinheit werden 100 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Stundenbänke können ab Beauftragung nicht mehr storniert werden.

(2) Bei halbtägigen bzw. ganztägigen Trainings ist eine Stornierung bis drei Wochen vor Trainingsbeginn kostenfrei, danach werden 50% bzw. eine Woche (5 Werktage) vor Seminarbeginn 100 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

(3) Lehrgänge können bis vier Wochen vor Beginn kostenfrei storniert werden, bis zwei Wochen vor Beginn werden 50 % der Teilnahmegebühren verrechnet, danach 100 % der Teilnahmegebühr.

(4) Eine kurzfristige Verschiebung von Unterrichtseinheiten bei Fremdsprachentrainings sowie eines Coachings ist bis 14.00 Uhr des vorhergehenden Werktages kostenfrei möglich.

Eine Unterbrechung eines laufenden Sprachtrainings ist maximal für 4 Wochen möglich. Sollte das Sprachtraining nach 4 Wochen nicht aufgenommen werden, verfallen die noch ausstehenden Einheiten automatisch.

Eine Terminverschiebung bei Ganztagesseminaren ist bis 10 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern der neue Termin innerhalb der folgenden drei Monate liegt. Ansonsten treten obige Stornoregeln in Kraft.

(5) Gebuchte Sprachtrainings müssen innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Buchung aufgebraucht werden. Danach verfallen die gebuchten Leistungen. Ausgenommen sind Stundenbänke.

(6) Teilnehmer:innen-Zertifikate: 75% Anwesenheitspflicht

(7) Erfolgt die Stornierung nach der Bezahlung der ÖSD Prüfung ist eine Gebühr von 30,- € fällig.

 

7. Haftung / Schadenersatz

(1) Die Haftung von der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH für vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche ist, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

(2) Sofern Trainings, Coachings bzw. andere Termine aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Transportmitteln, behördlicher Anordnung, Streiks, Unruhen oder anderen zwingenden Gründen, die nicht im Einfluss der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH stehen, geändert werden oder nicht durchgeführt werden können, so begründet das keine Rückerstattungsansprüche.

(3) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

(4) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH zurückzuführen ist.

 

8. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages verarbeitet oder durch Dritte verarbeiten lässt. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH gilt absolute Verschwiegenheit in Bezug auf Daten und sonstige Informationen durch den Auftraggeber während und nach einem Beratungs- und Trainingsprozess.

 

9. Honorar / Akontozahlungen

(1) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist die Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Teilrechnung zu legen.

Weiters ist die Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen.

(2) Bei Trainings außerhalb von Wien fallen Reisekosten (amtliches Kilometergeld) an. Das Kilometergeld wird ab dem Bürostandort von Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH berechnet. Anfallende Barauslagen, Spesen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind vom Auftraggeber der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH zu übernehmen bzw. gegen deren Rechnungslegung zu ersetzen.

(3) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftrags aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH, so behält die Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.

(4) Im Falle der Nichtzahlung von Teil- oder Zwischenabrechnungen ist die Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

(5) Trainingshonorare für Trainings an Samstagen, Sonn- und Feiertagen unterliegen einem Zuschlag von 25 %.

(6) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, welcher von der Nationalbank veröffentlicht wird verrechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

(7) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars für Beratungsprozesse nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen „Kalkulationsrichtlinien für Unternehmensberater“.

(8) Die in den Angeboten von Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH angegebenen Preise bzw. Honorare verstehen sich exklusive der nach den österreichischen Vorschriften zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

10. Schlussbestimmungen

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt österreichisches Recht als vereinbart.

(2) Erfüllungsort ist am Sitz der Friedl & Partner Unternehmensberatungs GmbH. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt.

 

Zusatz Geschäftsbedingungen für private Teilnehmende: Buchung div. Weiterbildungsmaßnahmen (Sprachtrainings, Coaching, Seminare, Prüfungen) Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung, E-Mail oder Brief. Ein Teilnahmeplatz gilt jedoch erst dann fix reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bei SPIDI eingelangt ist. Wenn Sie Weiterbildungsveranstaltungen privat buchen und die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz erfolgt, insbesondere also telefonisch, E-Mail oder Internet, steht dem/der Teilnehmer/-in als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetztes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Rücktritte von der Vertragserklärung sind binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (z.B. Brief, E-Mail) möglich. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines). Samstage zählen nicht als Werktage.

Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:
SPIDI Training for glocal minds
Friedl & Partner UB GmbH
Tuchlauben 14 Top 9, 1010 Wien
E-Mail: office@spidi.at

Bei Storno einer Buchung seitens des Kunden bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,– und bedarf der schriftlichen Mitteilung per Post oder E-Mail und einer Bestätigung des Erhalts von Seiten SPIDI. Bei Stornierungen ab 14 Tage vor Seminar- bzw. Kursbeginn werden 50 % des Teilnahmebetrages, bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag bzw. ersten Kurstag bzw. Prüfungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass bei Stornierung bzw. Umbuchung einer Prüfung bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- anfällt. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tage vor dem Prüfungstermin, sowie bei Nicht-Erscheinen am Prüfungstag ist der volle Rechnungsbetrag zu begleichen. Die Prüfungsgebühr ist pro Antritt – unabhängig vom Ergebnis – im Vornhinein zu entrichten.